Inhaltsverzeichnis
1.1 Einführung
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrags
1.3 Unternehmensdaten
1.4. Dienste der Plattform
2.1 Inhalt der Registrierungsdienstleistung
2.2 Bestellung der Dienstleistung
2.3 Entgelt und Bezahlung der Dienstleistung
2.4 Vermittelte Dienstleistungen und Leistungsort
3.1 Erfüllung der Dienstleistung
3.2 Finanzbeleg
3.3 Zugang zu Rechnung und Quittung
4.1 Comfortia
4.2 Auxil
5.1 Verantwortungsbereich des Auftraggebers
5.2 Anfechtung der Bestellung, Beschwerde
6.1 Widerrufsrecht
6.2 Kontaktaufnahme
6.3 Unlautere Druckausübung
7.1 Haftung des Betreibers
7.2 Sonstige Bestimmungen
1.1 Einführung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Domainnamen (URLs), die den offiziellen Zugang zur Website (unabhängiges internationales Registrierungsportal) bieten, einschließlich der damit verbundenen mobilen Anwendungen, Subdomains sowie der damit verbundenen Netzdienstleistungen und Oberflächen.
Anwendbare Rechtsvorschriften: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (über Verbraucherrechte) und Richtlinie 2000/31/EG (über den elektronischen Geschäftsverkehr) sowie die damit verbundenen nationalen Rechtsvorschriften.
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrags
Der Auftraggeber (Kunde, Besucher, Nutzer) ist verpflichtet, dieses Dokument zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, sofern er auf diesem Portal eine Kfz-Registrierungsdienstleistung bestellt.
Die endgültige Bestätigung der Bestellung durch Zahlung gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Im Laufe des Bestellvorgangs begegnet der Auftraggeber Checkboxen, die die wichtigsten Informationen prägnant zusammenfassen und einen direkten Zugriff auf dieses Dokument sowie andere gesetzlich vorgeschriebene Hinweise ermöglichen.
Das Ankreuzen dieser Checkboxen ist Voraussetzung für die Finalisierung der Bestellung und gilt als ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers hinsichtlich der Annahme. Die Annahme durch den Auftraggeber entfaltet gemäß Art. 6 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2011/83/EU auch dann Rechtswirkung, wenn der Auftraggeber die AGB nicht vollständig gelesen hat oder nachträglich dem Inhalt nicht zustimmt, sofern der Betreiber die Bedingungen leicht zugänglich gemacht und die Annahme ausdrücklich gefordert hat.
Diese Erklärung umfasst auch, dass der Auftraggeber zur Kenntnis nimmt, dass der Vertrag eine Zahlungspflicht mit sich bringt und — soweit die Dienstleistung unmittelbar nach Vertragsschluss erbracht wird — ihm nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung kein Widerrufsrecht mehr zusteht (siehe Punkt 6.1).
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus den zwingenden Rechtsvorschriften sowie diesem Dokument gemeinsam. Die AGB regeln die Rechte und Pflichten der Parteien, die Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung des Vertrags, die Zahlungsmodalitäten, Haftungsregelungen sowie die Widerrufs- und Rechtsbehelfsvorschriften.
1.3 Unternehmensdaten
- Enternova Kft. H-2161, Csomád, Szent István utca 48; Steuernummer: 24892955-2-13, Handelsregisternummer: 13 09 186967
 Identifikationsnummer für Regierungsdokumente und offizielle Dienstleistungen: 5-6127000034822/A
Im Folgenden: Betreiber (Dienstleister, Agent, Vermittler).
* Der Vertrieb von Vignetten in Ungarn basiert auf dem zentralisierten mobilen Vertriebssystem der Nationalen Mobilzahlungs AG (Nemzeti Mobilfizetési Zrt.).
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1.4 Dienste der Plattform
Das Online-System bietet unabhängige, internationale Kfz-Registrierungsdienste an, die es ermöglichen, Mautgebühren für verschiedene Länder auf einer einheitlichen Plattform zu registrieren.
Ziel der Dienstleistung ist es, den Nutzern eine schnelle, sichere und komfortable Registrierung über eine mehrsprachige Oberfläche, mit verschiedenen Zahlungsmethoden und durchgehend erreichbarem Kundenservice zu ermöglichen.
Der Begriff „Vignette“ ist eine gebräuchliche Bezeichnung; die von der Plattform angebotene Dienstleistung bezieht sich jedoch auf die Online-Registrierung der Straßennutzungsberechtigung, nicht auf die Aushändigung einer physischen Vignette.
Im Laufe des Kaufs und an verschiedenen Stellen des Portals, insbesondere bei den verpflichtend anzukreuzenden Checkboxen und in der Bestellübersicht, weist das System klar darauf hin, dass Gegenstand der Bestellung die Kfz-Registrierungsdienstleistung ist.
Für bestimmte Länder kann das System über eine offizielle Partnerschaft verfügen; hierüber wird während des Kaufs auf der Oberfläche explizit informiert.
Wo eine solche Kennzeichnung nicht sichtbar ist, agiert der Betreiber in Bezug auf das betreffende Land als eigenständiger, unabhängiger Registrierungsdienstleister auf Basis des erteilten Auftrags mit den angegebenen Fahrzeugdaten durch Eintragung in das amtliche System des jeweiligen Landes.
Der Betreiber prüft nicht die Beziehung zwischen dem Besteller und dem angegebenen Fahrzeug; ein Kfz-Registrierungsauftrag kann von jedermann initiiert werden, unabhängig vom Verhältnis zum Fahrzeug.
Der Betreiber betont auf allen Oberflächen seinen unabhängigen Status und vermeidet ausdrücklich jede Anspielung auf staatliche Vignetten-Portale bzw. Partnerschaften sowie entsprechende Symbolik, Gestaltungselemente oder Designs.
Mithilfe von Kundenrückmeldungen passt er kontinuierlich seine Kommunikation an, um etwaige durch maschinelle Übersetzungen entstehende sprachliche Unklarheiten zu vermeiden und den Status und Charakter der Dienstleistung eindeutig zu verdeutlichen.
2.1 Inhalt der Registrierungsdienstleistung
Die Kfz-Registrierungsdienstleistung der Plattform besteht aus zwei untrennbaren Komponenten: (a) der Verwaltung der Kfz-Registrierung sowie (b) der offiziellen Eintragung der Straßennutzungsberechtigung durch die Behörde.
Der Betreiber erhebt eine Kfz-Registrierungsgebühr, die von den behördlichen Gebühren getrennt ist, jedoch werden beide Posten im Kaufprozess als Gesamtbetrag inklusive Steuern angezeigt,
gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU und § 11 Abs. 1–2 der Regierungsverordnung 45/2014 (II.26.), als Standardanzeige und fälliger Endbetrag der Dienstleistung.
Neben der behördlichen Eintragung der Straßennutzungsberechtigung umfasst die Kfz-Registrierungsdienstleistung untrennbar folgende Leistungen:
- 
SMS-Benachrichtigung über erfolgreiche Registrierung 
- 
24/7 erreichbarer Kundenservice 
- 
Comfortia Austauschgarantie (siehe Punkt 4.1) 
- 
Auxil Bußgeldmanagement (siehe Punkt 4.2) 
Anwendbare Rechtsvorschrift: Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU.
2.2 Bestellung der Dienstleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche vom betreffenden Mautsystem geforderten Angaben anzugeben. Hierzu zählen in der Regel die Fahrzeugkategorie, das Herkunftslandkennzeichen (Länderpräfix), das amtliche Kennzeichen, das geplante Startdatum und die Dauer der Straßennutzung, das durch die Vignette abgedeckte Gebiet (Land oder Region) sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). In bestimmten Ländern können weitere Daten erforderlich sein (z.B. Fahrgestellnummer, Reisepassnummer, Name); derartige Zusatzanforderungen beruhen nicht auf der Entscheidung des Betreibers, sondern auf den Vorschriften des jeweiligen Mautsystems.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung erläutert (verfügbar: länderspezifischer Link – im Fußbereich).
2.3 Entgelt und Bezahlung der Dienstleistung
Das im Kassenbereich angezeigte Übersichtsfenster enthält die Zusammenfassung der während der Bestellung gemachten Angaben sowie die Gesamtservicegebühr (die auch die behördliche Mautgebühr umfasst). Somit erscheint ein einziger Bruttogesamtbetrag auf der Oberfläche. Dieser Betrag enthält alle Kosten und Steuern; nach Abschluss der Zahlung entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Gebühren. Es erfolgt kein automatisches oder wiederkehrendes Abonnement; auch später werden keine versteckten Gebühren berechnet.
Im letzten Schritt erscheint die Zahlungsseite der Bank, auf der der zu zahlende Endbetrag und die Währung erneut angezeigt werden. Dies stellt sicher, dass der Auftraggeber vor der endgültigen Zahlung nochmals den Gesamtbetrag und die verwendete Währung bestätigt.
Anwendbare Rechtsvorschriften: Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2), Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherschutz), nationale Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG (unlautere Geschäftspraktiken).
2.4 Dienstleistungen und Leistungsort
a) Bei gültigen Straßennutzungsberechtigungen in EU-Mitgliedstaaten handelt der Dienstleister als Vermittler zugunsten der jeweiligen nationalen Mautdienstleister und übermittelt die Dienstleistung basierend auf den angegebenen Fahrzeugdaten.
Im Zusammenhang mit den vom Dienstleister bereitgestellten Online- und Komfortdienstleistungen wird der jeweils gültige Umsatzsteuersatz gemäß dem betreffenden Autobahnland angewendet.
b) Bei Straßennutzungsberechtigungen für Nicht-EU-Länder – Weißrussland, Moldau und Schweiz – gilt die Dienstleistung als im Drittland erbracht.
In diesen Fällen findet der Umsatzsteuersatz gemäß Sitzland des Dienstleisters Anwendung.
c) Umsatzsteuersätze für die Dienstleistung:
Weißrussland – 27% MwSt., Moldau – 27% MwSt., Schweiz – 27% MwSt.,
Österreich – 20%, Tschechien – 21%, Rumänien – 21%, Slowenien – 22%, Bulgarien – 20%, Litauen – 21%, Slowakei – 23%.
Anwendbare Rechtsvorschriften:
 – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011, Art. 31a Abs. 2 Buchst. j
 – Richtlinie 2006/112/EG Art. 47
Die Annahme der Registrierungsdienstleistung erfolgt über das im Kassenbereich eingeblendete, verpflichtend anzukreuzende Kontrollkästchen („Checkbox“).
Der Dienstleister vermittelt im Namen und Auftrag des Auftraggebers die Straßennutzungsberechtigung als Agent zu Gunsten folgender Aussteller:
Österreich – ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft), Schnirchgasse 17 (Austro Tower), 1030 Wien
Tschechien – Staatlicher Fonds für Straßeninfrastruktur (Státní fond dopravní infrastruktury, SFDI), Sokolovská 1955/278, 19000 Prag 9
Rumänien – Nationale Straßeninfrastrukturverwaltungsgesellschaft (Compania Națională de Administrare a Infrastructurii Rutiere S.A., CNAIR), Dinicu Golescu Blvd. 38., Bukarest (Sektor 1), 010873
Slowenien – DARS d.d. (Slowenische Autobahngesellschaft), Ulica XIV. divizije 4., 3000 Celje
Slowakei – Slowakische Straßenverwaltungsdirektion (Slovenská správa ciest, SSC), Dúbravská cesta 115/22, 84104 Bratislava – Karlova Ves
Bulgarien – Straßeninfrastrukturagentur – Nationale Mautverwaltung (Агенция „Пътна инфраструктура“ – Национално Тол Управление), Nikola Petkov Blvd. 86, Sofia, 1618
Schweiz – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Taubenstrasse 16, 3003 Bern
Moldau – Nationale Straßenverwaltung (Administrația Națională a Drumurilor S.A.), Strada Bucuriei 12A, Chișinău, 2004
Litauen – Via Lietuva AB (Litauische Straßenverwaltung), Kauno Str. 22-202, 03212 Vilnius
Weißrussland – Hauptdirektion Белавтодор, Zagorodny Lane 58A, 220073 Minsk
* Der Verkauf von Vignetten in Ungarn basiert auf dem zentralisierten mobilen Vertriebssystem der Nationalen Mobilzahlungs AG (Nemzeti Mobilfizetési Zrt.).
3.1 Erfüllung der Dienstleistung
Nach erfolgreicher Zahlung beginnt der Betreiber umgehend mit der Bearbeitung der Bestellung im System des jeweiligen Ziellandes. Gleichzeitig sieht der Auftraggeber auf der Oberfläche ein Countdown-Fenster mit der voraussichtlichen Bearbeitungszeit und erhält eine automatische E-Mail mit der ersten Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Diese Bestätigung zeigt eindeutig an, dass die Dienstleistung — sprich die Kfz-Registration — begonnen hat; allerdings ist die Dienstleistung bis zum Erhalt der weiteren (endgültigen) Bestätigung noch nicht abgeschlossen, die Straßennutzungsberechtigung ist vorläufig noch ausstehend.
Die typische Bearbeitungszeit beträgt 1–8 Minuten (maximal ~16 Minuten); in Ausnahmefällen (z.B. Überlastung des externen Systems) kann sie länger dauern.
Ist die Dienstleistung innerhalb der vorgesehenen Zeit nicht erfüllbar und ist dem Auftraggeber dadurch eine unangemessene Verzögerung nicht zumutbar (z.B. erhebliche Wartezeit auf der Fahrt wegen Fehler im externen Mautsystem), storniert der Betreiber die Bestellung automatisch. In diesem Fall erhält der Auftraggeber eine Stornierungsmitteilung per E-Mail und SMS; die Zahlung wird zurückerstattet (Gutschrift des vollen Betrags), die ausgestellte Quittung erhält einen Stornierungsvermerk. Gleichzeitig verhindert das System vorübergehend einen Neukauf unter identischen Bedingungen, um Mehrfachbestellungen aus wiederholtem Versuch zu vermeiden.
Mit Abschluss der erfolgreichen Kfz-Registration im Mautsystem des Ziellandes erhält der Auftraggeber umgehend die endgültige Bestätigung per E-Mail mit allen Details der Bestellung sowie — in einer separaten E-Mail — einen Link zum Finanzbeleg (Rechnung oder Quittung).
Der Vertrag gilt mit vollständiger Durchführung der bestellten Kfz-Registrierung als erfüllt — also, wenn die erforderlichen Fahrzeugdaten in das elektronische Register der zuständigen Autobahnverwaltung eingegeben, die Straßennutzungsberechtigung erworben und die Bestätigung an den Auftraggeber versandt wurden. In diesem Moment benachrichtigt der Betreiber den Auftraggeber auch per SMS an die angegebene Telefonnummer, um Missverständnisse aufgrund von E-Mail-Zustellproblemen zu vermeiden und eine mehrkanalige Information entsprechend dem Dienstleistungscharakter sicherzustellen.
Die Straßenmautregelungen einiger Länder erlauben keinen sogenannten „Nachkauf“, auch nicht bei teilweiser Überschneidung. Das bedeutet, dass, falls der Auftraggeber eine Maut für einen Zeitraum kauft, der teilweise mit bereits bestehender oder laufender Gültigkeit kollidiert, das System keine Verlängerung oder Ergänzung früherer Mautrechte erlaubt. In solchen Fällen beginnt die Gültigkeit der gekauften Maut automatisch nach Ablauf der vorherigen Berechtigung — exakt für den im Auftrag festgelegten und bezahlten Zeitraum.
Es ist darauf hinzuweisen, dass in solchen Fällen — unter Berücksichtigung der lokalen Rechtsvorschriften und Vorgaben des jeweiligen offiziellen Mautsystems — keine Rückerstattung möglich ist.
Mit Aufgabe der Bestellung erkennt der Auftraggeber ausdrücklich an, dass etwaige daraus resultierende zeitliche Verschiebungen außerhalb der Verantwortung des Dienstleisters liegen und keinen Rückerstattungsanspruch begründen.
3.2 Finanzbeleg
Mit der Erfüllung der Bestellung wird dem Auftraggeber zugleich — in einer separaten E-Mail — ein Link zum Finanzbeleg (Rechnung oder Quittung) zugesandt. Hat der Auftraggeber während des Kaufs kein Häkchen bei „Rechnung gewünscht“ gesetzt bzw. keine Rechnungsdaten angegeben, wird automatisch eine Quittung ausgestellt.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, eine nachträgliche Ausstellung oder Änderung von Rechnungen — aus triftigen administrativen oder buchhalterischen Gründen — abzulehnen, wenn der Auftraggeber beim Kauf keine Rechnung verlangt, fehlerhafte Daten übermittelt oder die erforderlichen Angaben versäumt hat. Das Fehlen oder Ausbleiben einer späteren Rechnung stellt keine fehlerhafte Leistung dar und begründet weder Beschwerde- noch Schadensersatzansprüche; es verstößt zudem nicht gegen die einschlägigen buchhalterischen oder steuerrechtlichen Vorschriften.
Anwendbare Rechtsvorschriften: Richtlinie 2006/112/EG über die Mehrwertsteuer Art. 226, sowie das ungarische MwSt-Gesetz (2007. CXXVII), §§ 166 (1) und 169–171.
Der Auftraggeber sieht auf dem erhaltenen Beleg ggf. (je nach Land) die Kosten der Transaktion in detaillierter Aufschlüsselung (Nettobetrag, weitergereichte Steuer usw.), was nicht im Widerspruch dazu steht, dass beim Kauf ein Gesamtbruttoendbetrag angezeigt wurde (Punkt 2.3).
Aus steuerlichen Gründen ist der Betreiber verpflichtet, auf der ausgestellten Rechnung den steuerpflichtigen Basisbetrag, den angewandten Steuersatz sowie die weitergereichte Steuer anzugeben.
Während des Bestellprozesses bestätigt der Auftraggeber über eine verpflichtende Checkbox, dass er den exakten Inhalt des Kaufs (insbesondere die Kfz-Registrierungsdienstleistung und deren Gesamtbetrag) zur Kenntnis genommen hat und vor Vertragsschluss vollständig über die Dienstleistung informiert wurde.
Der Dienstleister ist nicht berechtigt, Rechnungen zur Mehrwertsteuererstattung auszustellen. Der Auftraggeber erklärt bei Eingabe der Rechnungsdaten, dass er den Dienst als Endverbraucher nutzt.
Storniert oder berichtigt der Dienstleister auf Wunsch des Auftraggebers oder aus technischen Gründen eine ausgestellte Rechnung (korrigierendes oder stornierendes Beleg), so werden die ursprünglichen Rechnungsdaten gemäß dem ungarischen MwSt-Gesetz § 170 berichtigt oder annulliert.
Der Auftraggeber erkennt an, dass in seiner Buchhaltung stets der letzte, gültige Beleg maßgeblich ist.
Anwendbare Rechtsvorschriften: Gesetz Nr. CXXVII/2007 über die Mehrwertsteuer, insbesondere §§ 166 (1) und 169–171, sowie Artikel 369a–369k der Richtlinie 2006/112/EG.
3.3 Zugang zu Rechnung und Quittung
Nach erfolgreichem Kauf erhält der Auftraggeber (in der Regel binnen weniger Minuten) per E-Mail einen Link zum Herunterladen von Rechnung/Quittung. Vor dem Download verlangt das System eine CAPTCHA-Prüfung sowie eine E-Mail-Bestätigung.
Der Finanzbeleg ist ab Kaufdatum 365 Tage lang über den zugesandten Link abrufbar.
Anwendbares Recht: Verordnung (EU) 2016/679 (GDPR) Art. 5 Abs. 1 Buchst. f – Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit.
4.1 Comfortia
Die in Comfortia integrierte Dienstleistung bietet zusätzliche wertsteigernde Elemente über die reine Registrierungsdienstleistung hinaus, die dem Auftraggeber wie folgt zur Verfügung stehen:
- 
Korrektur von Kennzeichenfehlern: Sofortige, kostenlose Korrektur von versehentlich falsch eingegebenem Kennzeichen bei zukünftiger Gültigkeit (einmalig). 
- 
Korrektur des Herkunftslandkennzeichens: Sofortige Änderung des falsch angegebenen Länderpräfixes bei zukünftiger Gültigkeit (einmalig). 
- 
Änderung der Fahrzeugkategorie: Sofortige Korrektur der versehentlich gewählten Kategorie bei zukünftiger Gültigkeit (einmalig) — auch wenn die neue Kategorie höhere Gebühren verursacht (den Aufpreis trägt der Betreiber). 
- 
Änderung des Ziellandes: Sofortige Korrektur des versehentlich gewählten Ziellandes bei künftiger Gültigkeit (einmalig) — auch wenn diese Änderung normalerweise aufgrund unterschiedlicher Systeme nicht möglich ist. 
- 
Änderung des Startdatums der Gültigkeit: Sofortige Korrektur des falsch eingegebenen Startdatums bei zukünftiger Berechtigung (einmalig). 
- 
Schutz vor Teiltippfehlern: Das System führt automatisch und falls erforderlich manuell Prüfungen durch, um offensichtliche Eingabefehler zu verhindern. 
-  
Stornierungsmöglichkeit: Rückerstattung der Gebühr für eine später beginnende Straßennutzungsberechtigung (volle Rückerstattung) bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit.* 
* Die Frist von 24 Stunden ist keine gesetzliche Einschränkung des Widerrufsrechts, sondern ein vom Betreiber freiwillig eingeräumtes Rücktrittsrecht vor Dienstleistungsbeginn, das für die Gesamtdienstleistung unabhängig von den Bedingungen des ursprünglichen Vignettenausstellers gilt.
Das Schutzsystem gegen Teiltippfehler stellt sicher, dass offensichtliche Fehler bei der Dateneingabe zunächst automatisch durch das System, anschließend bei Bedarf manuell erkannt und korrigiert werden können. In solchen Fällen ist der Betreiber berechtigt, zwecks Korrektur zusätzliche Informationen vom Auftraggeber anzufordern oder — sofern der Fehler eindeutig identifizierbar ist — auch ohne dessen Mitwirkung zu korrigieren. Diese Dienstleistung dient der rechtmäßigen Vermeidung von Bußgeldern (z. B. damit ein Registrierungsfehler nicht zur Ungültigkeit führt).
Für eine Bestellung können maximal zwei verschiedene Comfortia-Korrekturansprüche geltend gemacht werden, jeweils einmal pro Transaktion. Die Aktivierung des Teiltippfehlschutzes zählt nicht gegen das Korrekturauskunftskontingent.
Sämtliche im Comfortia-Rahmen entstehenden Zusatzkosten (z.B. manueller Arbeitsaufwand, erneute Fahrzeugregistrierung und entsprechende Maut, Aufpreis für höhere Kategorie, erneute Bankgebühren, SMS, Wechselkursverluste etc.) trägt der Betreiber.
Comfortia-Anträge, die über das Support-Ticketsystem eingehen, werden in der Regel innerhalb von 10–25 Minuten bearbeitet und umgesetzt.
Die Comfortia-Dienstleistung ist eine freiwillige Garantie seitens des Betreibers und schränkt die dem Verbraucher gesetzlich zustehenden Rechte (z. B. Schadensersatzansprüche im Fall fehlerhafter Leistung) nicht ein.
* Bei Jahresvignetten ist eine Stornierung nicht möglich, ein Umtausch kann beantragt werden!
4.2 Auxil
Auxil ist eine integrierte Dienstleistung, die im Rahmen der hier bestellten Kfz-Registrierungsdienstleistung juristische Unterstützung für Fälle bietet, in denen der Auftraggeber wegen eines direkt mit der hier bestellten Dienstleistung zusammenhängenden Grundes mit einem Bußgeld belegt wird.
Typische Gründe hierfür sind:
- 
Nachträglicher Kauf: Die Straßennutzungsberechtigung wurde nicht vor Benutzung der mautpflichtigen Strecke erworben (oder zu spät), wodurch eine Geldstrafe verhängt wurde. 
- 
Tippfehler bei der Dateneingabe: Bußgeld wegen falsch oder fehlerhaft eingegebener Fahrzeugdaten (z. B. Kennzeichen, Länderpräfix) während der Bestellung. 
- 
Falsch angegebene Fahrzeugkategorie: Die Maut wurde nicht für die zutreffende Fahrzeugkategorie gezahlt, daraus resultiert ein Bußgeld. 
- 
Falsch gewähltes Zielland: Registrierung einer Vignette für das falsche Land. 
- 
Falsches Herkunftsland: Falsche Angabe des Länderpräfixes beim Kauf, weshalb das Fahrzeug bzw. dessen Halter durch die Behörde mit einer Strafe belegt wurde. 
In den oben genannten Fällen kann sich der Auftraggeber innerhalb von 180 Tagen nach der Bestellung jederzeit mit den Bußgeldunterlagen an den Betreiber wenden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die behördliche Bußgeldmitteilung/-zahlungsschein und alle relevanten Unterlagen vorzulegen; anschließend kann er die aktive rechtliche Mitwirkung des Betreibers beantragen.
Der Betreiber wird in solchen Fällen — erforderlichenfalls unter Einbeziehung externer Rechtspartner — als bevollmächtigter Vertreter vor der zuständigen Behörde tätig: Er kann einen Rechtsbehelf einlegen, Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung beantragen oder auf Kulanzbasis eine Reduzierung des Bußgeldbetrags einfordern.
In besonders gerechtfertigten Ausnahmefällen erstattet der Betreiber dem Auftraggeber gegebenenfalls den Bußgeldbetrag bis zu 300 EUR — selbst dann, wenn die Strafe ausschließlich auf dessen Fehler zurückzuführen ist. Eine solche Kompensation erfolgt ausschließlich, wenn nach Abwägung aller Umstände auch ein Fehler oder eine Verzögerung seitens des Betreibers zum Bußgeld beigetragen hat oder sonstige Kulanzgründe vorliegen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, jeder Fall wird individuell geprüft.
Die Inanspruchnahme von Auxil berührt nicht die Rechte des Verbrauchers auf gesetzliche Rechtsbehelfe. Die durch Auxil geleistete Hilfe erfolgt auf freiwilliger Basis und unterstützt den Auftraggeber bei der behördlichen Abwicklung, garantiert jedoch nicht die Aufhebung oder Reduzierung des Bußgelds.
Auxil gilt nicht für Fälle, in denen der Auftraggeber mautpflichtige Strecken nutzt, für die er keine (und keine mögliche) gültige Bestellung hatte (z. B. zusätzliche mautpflichtige Straßenabschnitte, Brücken oder Tunnel).
5.1 Verantwortungsbereich des Auftraggebers
Allein die erfolgreiche Zahlungsabwicklung bedeutet nicht, dass die Straßennutzungsberechtigung in Kraft getreten ist — die Vignette ist ausschließlich dann gültig, wenn sämtliche vom System übermittelte Bestätigungen eingegangen sind und der Auftraggeber die enthaltenen Daten (Fahrzeugdaten, persönliche Daten, Datum, Land etc.) überprüft und für korrekt befunden hat. Zahlungsbelege (Quittung, Rechnung, Transaktions-ID) allein berechtigen nicht zur Straßennutzung.
Bei Bußgeld oder Schadensersatzansprüchen ist ausschließlich die tatsächlich gültig erworbene Straßennutzungsberechtigung (oder deren Fehlen) Anspruchsgrundlage. Die Fahrt auf mautpflichtige Strecken ist nur dann zulässig, wenn das erforderliche elektronische Nutzungsrecht vorhanden, gültig und mit den beim Kauf gemachten Angaben übereinstimmt.
Der Betreiber erfüllt alle Bestellungen auf Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben und ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Auftraggeber bereits für das entsprechende (oder überlappende) Zeitfenster eine gültige Berechtigung besitzt oder ob die angegebene Fahrzeugkategorie, das Herkunftslandkennzeichen oder das Kennzeichen korrekt ist.
Das System prüft bei der Dateneingabe in vielen Fällen die Syntax des Kennzeichenformats und warnt bei Verdacht auf einen Tippfehler oder Verwechslung von „Herkunftsland“ und „Zielland“, um eine korrekte Dateneingabe zu fördern.
Der Auftraggeber ist vollständig verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten und erkennt an, dass der Betreiber für aus diesen Fehlern resultierende Schäden (z. B. Bußgeld wegen falscher Kategorie, Ungültigkeit durch Tippfehler beim Kennzeichen, falsches Herkunftsland, falsches Zielland) nicht haftet.
Der Auftraggeber kann vom Betreiber keine Rückerstattung verlangen mit der Begründung, er habe für das Fahrzeug im betreffenden Zeitraum (teilweise oder überlappend) bereits eine gültige Straßennutzungsberechtigung besessen oder die Dienstleistung hätte anderswo (z. B. über einen anderen Wiederverkäufer oder direkt auf einer staatlichen Seite) günstiger erworben werden können.
Die Überprüfung der Gültigkeit liegt stets im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Er trägt auch die Verantwortung dafür, die Erfüllung der Dienstleistung abzuwarten und die mautpflichtige Strecke nur mit gültigem Nutzungsrecht zu nutzen.
Der Auftraggeber ist außerdem dafür verantwortlich, die Erfüllung der bestellten Dienstleistung gemäß den erhaltenen Benachrichtigungen zu akzeptieren, sofern diese den gemachten Angaben entsprechen. Im Falle mehrfachen Kaufs aus Unsicherheit und mehrfacher erfolgter Leistung sind die Gebühren für doppelte Bestellungen nicht rückforderbar, es sei denn das Gesetz bestimmt etwas anderes.
Bei wiederholter, unbegründeter Doppelbestellung kann der Betreiber aus Kulanz die Duplikate erstatten, ist dazu aber nicht verpflichtet. Erneuert der Auftraggeber eine Bestellung vor Ablauf der vom System angezeigten Schutzfrist (vgl. Punkt 3.1) ohne Rücksprache und wird sie ausgeführt, trägt er alle daraus resultierenden Schäden selbst.
Bei rumänischer Vignette (Rovinieta, Straßengebühr) ist eine Korrektur der falsch eingegebenen Fahrgestellnummer nicht online möglich; dies muss vom Kunden direkt unter Vorlage der Dokumente bei der rumänischen Mautbehörde beantragt werden.
Um Tippfehler vorzubeugen, erscheint bei der Rovinieta ein spezielles Warnfenster zur Bestätigung der Fahrgestellnummer, in anderen Fällen zur Bestätigung des Kennzeichens.
5.2 Anfechtung der Bestellung, Beschwerde
Im Bestellprozess begegnet der Auftraggeber in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/83/EU Elementen mit aktiver Bestätigung (Checkboxen), deren Annahme Voraussetzungen für den Abschluss der Bestellung ist. Ziel dieser Elemente ist es, dass der Auftraggeber vor Vertragsschluss die AGB, die Datenschutzerklärung und andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen kennenlernt und ausdrücklich akzeptiert. Im Kassenbereich sowie auf der Bank-Zahlungsseite wird der zu zahlende Gesamtbetrag — einschließlich Steuern und klar ausgewiesener Währung — mindestens zweimal deutlich angezeigt. Auf Rechnungen/Quittungen können wegen steuerlicher Vorgaben einzelne Posten aufgeteilt erscheinen, dies berührt jedoch nicht die beim Kauf zusammengefasste Gesamtsumme.
Nach Abschluss des Kaufs ist der Auftraggeber im Allgemeinen nicht berechtigt, die Transaktionssumme oder die Höhe der berechneten Gebühren anzufechten, wenn diese vor Zahlung eindeutig angezeigt und genehmigt wurden. Eine (teilweise oder vollständige) Rückerstattung mit der Begründung, die Dienstleistung sei anderswo kostenlos oder günstiger verfügbar gewesen, die Bedingungen oder der Preis oder die Währung seien missverstanden worden oder die Dienstleistung werde aus beliebigem Grund doch nicht benötigt, ist ebenso ausgeschlossen.
Es obliegt dem Auftraggeber, die Erfüllung der Dienstleistung abzuwarten und erst anschließend — mit gültigem Nutzungsrecht — mautpflichtige Strecken zu befahren. Die spezifischen, separat kostenpflichtigen Strecken innerhalb einiger Länder (z. B. Brücken, Tunnel) sind ebenfalls zu beachten; für Schäden infolge von Missachtung dieser Vorschriften übernimmt der Betreiber keine Haftung. Hinweise auf solche extra gebührenpflichtigen Strecken werden vom Betreiber häufig zusammen mit der Bestellung mitgeteilt, jedoch obliegt es dem Auftraggeber, die lokalen Vorschriften zu beachten; bei entsprechenden Schildern, Markierungen, Schranken, Kassenautomaten etc., die auf zusätzliche Gebührenpflicht hinweisen (d. h. wenn die nationale oder regionale Vignette nicht für den Abschnitt gilt), erfolgt die Benutzung auf eigene Verantwortung und eine Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen.
6.1 Widerrufsrecht
(A) Wenn die Straßennutzungsberechtigung noch nicht gültig ist: In diesem Fall kann der Kauf vor Beginn der Gültigkeit widerrufen werden. Der Widerruf ist über das Online-Kontaktformular einzureichen; daraufhin sendet der Betreiber ein auszufüllendes Widerrufsformular, das vom Auftraggeber eigenhändig unterschrieben und als Foto oder Scan spätestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn zurückgesendet werden muss. Nach Eingang der Erklärung wird der komplette gezahlte Betrag automatisch auf das beim Kauf verwendete Bankkonto oder Zahlungsmittel zurückerstattet (eine separate Kontonummer ist nicht möglich). Die Rückerstattung wird innerhalb weniger Stunden nach Eingang der Erklärung eingeleitet; die Gutschrift erfolgt je nach Zahlungsdienstleister voraussichtlich binnen 1–3 Werktagen. In manchen Fällen erscheint die Rückerstattung nicht als neuer Buchungsposten, sondern die ursprüngliche Transaktion erhält den Status „reversed“ (zurückgebucht).
„Wenn der Auftraggeber mindestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn seinen Widerruf ordnungsgemäß einreicht, wird der volle gezahlte Betrag zurückerstattet.
(B) Wenn die Straßennutzungsberechtigung bereits gültig ist: Bereits aktivierte (gültige) Berechtigungen können weder storniert noch zurückerstattet werden.
Änderungen sind dann ausschließlich im eingeschränkten Rahmen des Comfortia-Dienstes (Punkt 4.1) möglich. Mit Beginn der Gültigkeit gilt die Kfz-Registrierungsdienstleistung als erbracht, was gemäß EU- und nationalem Verbraucherschutzrecht den Widerruf, die Rückforderung gezahlter Beträge oder die nachträgliche Anfechtung des Vertrags ausschließt.
Anwendbare Rechtsvorschriften: Richtlinie 2011/83/EU Art. 16 Buchst. a (Ausnahme vom Widerrufsrecht bei vollständiger Dienstleistungserbringung) und ungarische Verordnung 45/2014 (II.26.) § 29 (1) Buchst. a.
6.2 Kontaktaufnahme
Im Footer der Seite steht ein direkter Kontakt zum Kundenservice (Online-Kontaktformular) zur Verfügung. Der Kundenservice ist an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr erreichbar; die durchschnittliche Antwortzeit liegt je nach Verkehrslage zwischen 1 und 15 Minuten. Nach Auswahl des passenden Support-Menüs kann der Auftraggeber auch melden, wenn seine Bestellung nicht innerhalb der üblichen Zeit eingetroffen ist. In diesem Fall schickt der Betreiber sämtliche vorherigen Bestätigungs-E-Mails (typischerweise drei verschiedene Nachrichten) erneut und wiederholt auch den SMS-Versand. Diese Funktion ist pro Bestellung nur einmal möglich; wenn die Bestätigungen auch dann nicht eintreffen, kann der Auftraggeber ein neues Support-Ticket eröffnen. Eingehende Support-Tickets werden im System in der Regel innerhalb von 1–15 Minuten geprüft, dann je nach Problemlage umgehend bearbeitet und beantwortet.
Die Kontaktaufnahme ist grundsätzlich über jede gültige E-Mail-Adresse (im System akzeptiert) möglich. Aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit können jedoch nur Anfragen bearbeitet werden, die eindeutig mit einer gültigen Bestellung im System verknüpft sind.
Anfragen, Beschwerden oder Forderungen im Namen Dritter oder von einer anderen als der Bestellemail-Adresse — auch bei Angabe als Familienmitglied, Bevollmächtigter, Sachbearbeiter oder anderer Vertreter — werden nicht bearbeitet, es sei denn der tatsächliche (ursprüngliche) Besteller hat vorher schriftlich und eindeutig der Vertretung zugestimmt und die Vertretungsberechtigung wurde mit eingereichten Dokumenten (unterzeichnet, unter Einhaltung der erforderlichen Datenschutzbedingungen) glaubhaft gemacht.
Der Betreiber ist — neben der gesetzlichen Verpflichtung zur direkten Erreichbarkeit — frei in der Wahl der Kommunikationskanäle.
Telefonische Kundenhotline oder individuelle E-Mail-Adressen werden nicht bereitgestellt; die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Online-Kontaktformular.
Damit erfüllt der Betreiber sämtliche gesetzlichen Vorgaben — insbesondere Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG (direkte elektronische Erreichbarkeit) und Art. 21 der Richtlinie 2011/83/EU (Preisregel für telefonische Kontaktaufnahme).
In bestimmten Zeiträumen kann zur schnellen Kontaktaufnahme ein „Chat“-Popup auf der Benutzeroberfläche erscheinen; dessen Fehlen oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit ist jedoch nicht reklamationsfähig, da es sich lediglich um ein gelegentliches, vorrangig informierendes Zusatzangebot zur Orientierung neuer Besucher handelt.
Nach einer erfolgreichen Bestellung muss deren Erfüllung abgewartet werden (üblicherweise 1-8 Minuten Bearbeitung); davor kann kein Support-Ticket zur betreffenden Bestellung erstellt werden (z. B. „Ich habe meine Bestellung nicht erhalten“).
Da die eingehende Bestellung auf einer Bearbeitungswarteliste landet, ist es auch nicht möglich, während der Bearbeitungszeit eine Änderung oder Stornierung zu verlangen, solange die Bestellung noch in Bearbeitung ist.
Eine Änderungsanfrage kann eine Minute nach der Erfüllung der Bestellung (Versand von SMS, E-Mail) unter Berücksichtigung von Comfortia (4.1) eingereicht werden.
6.3 Unlautere Druckausübung
Rückerstattungs- oder Beschwerdeanträge des Auftraggebers sind nur dann gutgläubig und rechtmäßig, wenn sie in einer sachlichen Weise und entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften eingereicht werden.
Nicht als ordnungsgemäße Beschwerdebearbeitung gelten Geltendmachungen, die unverhältnismäßigen Druck, Drohungen oder Rufschädigung des Betreibers beinhalten.
Der Betreiber ist berechtigt, derartige Beschwerden ohne inhaltliche Prüfung zurückzuweisen und ggf. rechtliche Schritte zur Unterbindung der rechtswidrigen Druckausübung und zum Schutz eigener Interessen zu ergreifen.
Anwendbare Rechtsvorschriften: Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken Art. 8–9 sowie Anhang I Punkt 24 (Verbot aggressiver Geschäftsmethoden)
* Hinweis: Die in diesem Punkt genannten Grundsätze sind analog auch auf Verbraucher anzuwenden.
6.3 Bankrückbuchungsverfahren (Chargeback)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Streitigkeiten, Beschwerden oder festgestellten Fehlern zunächst den Support des Betreibers zu kontaktieren und die Streitbeilegung vorrangig im Wege der direkten Abstimmung oder mittels eines offiziellen alternativen Streitbeilegungsmechanismus (Schlichtungsstelle) gemäß Richtlinie 2013/11/EU (ADR) einzuleiten.
Ein ohne vorherige Benachrichtigung des Betreibers eingeleitetes Chargeback-Verfahren (Rückbelastung / Dispute beim Kartenaussteller) kann einen Verstoß gegen die Vertragspflichten und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben darstellen, insbesondere wenn die Dienstleistung vertragsgerecht erbracht wurde und vom Auftraggeber genutzt wurde (friendly fraud).
Der Betreiber ist berechtigt, unbegründete oder missbräuchliche Chargeback-Verfahren zu dokumentieren, gegenüber dem Zahlungsdienstleister zu verteidigen (Widerspruch einzureichen) sowie den Auftraggeber von weiteren Dienstleistungen auszuschließen. Im Falle schwerwiegenden oder wiederholten Missbrauchs kann der Betreiber zudem Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen, insbesondere wenn die Rückbelastung wirtschaftliche oder reputationsbezogene Schäden verursacht oder zu Einschränkungen, Suspendierung oder Kündigung des Zahlungsdienstleistervertrages führt. Solche Fälle werden vom Betreiber im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geprüft und behandelt.
Anwendbare Rechtsvorschriften: Richtlinie 2005/29/EG Art. 6 Abs. 1–2 (Verbot irreführender Geschäftspraktiken), einschlägige Bestimmungen der Richtlinie 2013/11/EU (ADR), sowie § 6:142 des ungarischen BGB (Haftung für durch Vertragsverletzung verursachte Schäden)
7.1 Haftung des Betreibers
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhaft oder unzutreffend angegebene Daten (z.B. falsch eingegebenes Kennzeichen, falsche Fahrzeugkategorie etc.) durch den Auftraggeber entstehen, noch dafür, wenn der Auftraggeber die Bestätigungen nicht abgewartet oder deren Inhalte nicht überprüft hat.
Ebenso wenig haftet der Betreiber für Zustellungsfehler der Benachrichtigungen, soweit diese auf fehlerhafte Kontaktdaten (z. B. falsch eingegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) des Auftraggebers zurückgehen und laut Systemrückmeldung der Versand ansonsten erfolgreich war.
Ist eine Kfz-Registrierung aus objektiven Gründen nicht durchführbar, haftet der Betreiber ausschließlich für die Rückerstattung des vom Auftraggeber gezahlten Betrags auf das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel.
Der Betreiber verpflichtet sich, alle Bestellungen gemäß den angegebenen Daten rechtzeitig und gemäß Countdown im zuständigen amtlichen Register zu erfassen und dem Auftraggeber ausführliche Bestätigungen zuzusenden. Technische Fehler oder Störungen im Verantwortungsbereich des Betreibers werden ohne unangemessene Verzögerung untersucht und — sofern notwendig — behoben, nacherfüllt oder dem Auftraggeber eine anteilige Rückerstattung gewährt.
Der Betreiber ist verpflichtet, die Datenverarbeitung gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften — insbesondere der DSGVO — vorzunehmen und geeignete technische sowie organisatorische Maßnahmen zu deren Einhaltung vorzuhalten.
7.2 Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Dokuments für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Teile der AGB unberührt. In einem solchen Fall ist die betreffende Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen bzw. auszulegen, die dem ursprünglichen Zweck der Parteien und den einschlägigen Rechtsvorschriften am nächsten kommt.
Das Unterlassen der Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis durch den Betreiber gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht. Ein etwaiger Verzicht des Betreibers ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich und schriftlich erklärt wurde.
Die Tatsache, dass der Betreiber in einem konkreten Fall die strikte Anwendung einer Vertragsklausel unterlässt, bedeutet nicht, dass er auf deren Anwendung für die Zukunft verzichtet.
Mit der Nutzung der Plattform und der Bestellung der Dienstleistung bestätigt der Auftraggeber, die Möglichkeiten, Funktionsweise, technischen Grenzen und Risiken des Online-Kaufs zu kennen und zu akzeptieren und dass er weder einen Fehler im Betrieb der Plattform festgestellt, alle notwendigen Informationen wahrgenommen und verstanden hat, noch die Informationshinweise der erforderlichen, anzukreuzenden Checkboxen beim Kauf unwiderruflich akzeptiert hat.
Die AGB sind auch mehrsprachig als Information abrufbar, wobei teilweise KI-Übersetzungen zum Einsatz kommen. Im Falle von Abweichungen oder Streitigkeiten gilt ausschließlich die ungarische Fassung als maßgeblich und verbindlich.
7.3 Anwendbare Rechtsvorschriften
Für diesen Vertrag und die Dienstleistung gelten die jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union und — bei Bereitstellung in Ungarn — die ungarischen Gesetze. Insbesondere sind die nachstehenden Rechtsquellen maßgeblich und bilden die Grundlage der AGB:
- 
Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte (gemäß Art. 16 Buchst. a steht dem Verbraucher bei vollständiger Dienstleistungen kein Widerrufsrecht zu) 
- 
Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr (insbesondere die Informationspflichten gemäß Art. 5) 
- 
Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) über Zahlungsdienste (insbesondere Anforderungen an starke Kundenauthentifizierung und sichere Zahlungsvorgänge) 
- 
Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwSt-Richtlinie) 
- 
Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) — Datenschutz-Grundverordnung 
- 
Ungarisches Bürgerliches Gesetzbuch (Ptk.) — Allgemeine Regeln zu Verträgen und Schadensersatz 
- 
Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (Verbot von Täuschung und aggressiven Praktiken gegenüber Verbrauchern) 
- 
Richtlinie 2013/11/EU (ADR) — Alternative Streitbeilegung für Verbraucher (Schlichtungsverfahren) 
- 
Ungarische Verordnung 45/2014 (II.26.) über die detaillierten Vorschriften für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen (nationale Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU) 
- 
Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) — Verordnung über digitale Dienste, mit der der Betreiber — als Diensteanbieter der Informationsgesellschaft — sein Vorgehen abstimmt; die Plattform gilt jedoch nicht als Vermittler i. S. d. DSA. 
- Rechtsdurchsetzung, Beschwerdebearbeitung: Mit Beschwerden kann sich der Auftraggeber an den Kundenservice des Betreibers wenden (siehe Punkt 6.2). Kommt es trotz Einigung nicht zu einer Beilegung des Verbraucherstreits, kann sich der Auftraggeber an die für seinen Wohnsitz zuständige Schlichtungsstelle wenden oder ein gerichtliches Verfahren einleiten. Zur Streitbeilegung kann auch die von der Europäischen Kommission betriebene Online-Streitschlichtungsplattform (ODR) genutzt werden (siehe: https://ec.europa.eu/consumers/odr).
Aktualisiert: 27.10.2025
